Honorar
Ein Thema, über das wir zu Beginn reden müssen.
Das Honorar für Anwälte wird gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schreibt vor, wie hoch meine
Rechnung später aussieht. Bei den meisten Verfahren richtet sich das Honorar nach dem Streitwert. Also: Wenn eine
Angelegenheit wirtschaftlich besonders bedeutend ist (der Anwalt also besonders viel Verantwortung übernimmt), wird
auch die Vergütung teurer als bei einer Bagatellsache.
Rechtsanwälte und Mandanten dürfen allerdings auch eine Honorarvereinbarung treffen, die vom
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweicht. Möglich sind zum Beispiel festgelegte Stundensätze.
Möglicherweise kommt für Sie auch Prozesskostenhilfe in Frage. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Finanzlage die
Zahlung der Anwalts- und Gerichtskosten erschwert und die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Der Anwalt erhält dann seine
- geringere - Vergütung aus der Staatskasse.
Anita Kothe
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Schevastesstraße 22
53229 Bonn-Beuel
Telefon: 0228 / 973 86 43
mail: anita.kothe@t-online.de
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