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    Honorar

Ein Thema, über das wir zu Beginn reden müssen. Das Honorar für Anwälte wird gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schreibt vor, wie hoch meine Rechnung später aussieht. Bei den meisten Verfahren richtet sich das Honorar nach dem Streitwert. Also: Wenn eine Angelegenheit wirtschaftlich besonders bedeutend ist (der Anwalt also besonders viel Verantwortung übernimmt), wird auch die Vergütung teurer als bei einer Bagatellsache. Rechtsanwälte und Mandanten dürfen allerdings auch eine Honorarvereinbarung treffen, die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweicht. Möglich sind zum Beispiel festgelegte Stundensätze. Möglicherweise kommt für Sie auch Prozesskostenhilfe in Frage. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Finanzlage die Zahlung der Anwalts- und Gerichtskosten erschwert und die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Der Anwalt erhält dann seine - geringere - Vergütung aus der Staatskasse.

Anita Kothe

Rechtsanwältin

Fachanwältin  für Erbrecht

Schevastesstraße 22 53229 Bonn-Beuel Telefon: 0228 / 973 86 43 mail: anita.kothe@t-online.de
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